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    BPI-Hinweise zur „Arzneimittelwerbung im Internet“

    Dr. Axel Sander, Anja Epp, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Geschäftsbereich Recht, Karlstr. 21, D-60329 Frankfurt/Main

    Die Arzneimittelwerbung im Internet unterliegt den Vorschriften des Wettbewerbsrechts, insbesondere dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ferner sind die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sowie des Arzneimittelgesetzes (AMG) und für Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) sowie des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) auch die Regeln ihrer gleichlautenden Kodices verbindlich. Die Arbeitsgruppe „Werberecht“ des BPI-Rechtsausschusses hat die nachstehenden Hinweise zur Arzneimittelwerbung im Internet zusammengestellt.

     

    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999
     

    pharmind 1999, Nr. 9, Seite 809